Alleenhistorie

Das Wort „allée“ kommt aus dem Französischen (aller = gehen). Es kam erst während des Dreißigjährigen Krieges, 1618-1648, als Lehnwort nach Deutschland. Seitdem beschreibt es eine Straße oder einen Weg mit Bäumen auf beiden Seiten.

Die Blütezeit der Alleen begann in Deutschland im 17. und 18. Jahrhundert. Park- und Schlossanlagen und Zufahrten zu Herrenhäusern wurden mit Alleen geschmückt wie auch auf dem obigen Bild vom Schlossgarten in Ludwigslust zu sehen ist.

Peter Joseph Lenné schuf ab 1835 den etwa 200 ha großen „Geschmückten Landschaftspark Basedow“ im Stil eines englischen Landschaftsgartens mit „Pleasure Ground“, Baumgruppen und „Drive“. Das Bild oben links: zeigt eine Rosskastanien-Allee entlang des Balkonweges.

Wilhelm Malte Fürst zu Putbus gestaltete in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts auf Rügen seine Park- und Kulturlandschaft. Bild unten links, aufgenommen von Franko Adam, zeigt den Circus Putbus, den letzten, vollständig erhaltene, Rondellplatz in Deutschland.

Seit dem 18. Jahrhundert führten die Alleen in die freie Landschaft hinaus. Die Bäume dienten der Wegmarkierung beispielsweise entlang der Postwege. Ende des 19. Jahrhunderts war fast jeder Weg mit Bäumen bepflanzt. Die Rosskastanien-Allee zwischen Rothen und Mustin, aufgenommen von Arndt Müller, gibt einen Einblick in diese Zeit.
Es bildeten sich lokale Alleenlandschaften heraus. Alleen gehören damit zum traditionellen Landschaftsbild vieler Regionen und sind wie die Bauwerke aus früherer Zeit von großer kulturhistorischer Bedeutung.

Die Gründe für das Pflanzen von Straßenbäumen waren sehr vielfältig. Die Nachfrage der Industrie nach Holz genauso wie der Bedarf der Haushalte nach Brennholz nahm stark zu. Blätter wurden als Einstreu und Futter für das Vieh verwendet, Weidenzweige als Material zur Möbel- und Korbher-stellung und Früchte für den Verzehr durch Mensch und Vieh. Außerdem zeigten die Bäume den Weg bei Schnee, Nebel und Dunkelheit.

Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es besonders im westlichen Teil Deutschlands zu einem ungeheuren Aufschwung der Technik und der Mobilität. Der ökologische Nutzen der Alleen wurde nicht mehr wahrgenommen. Bis zur Wiedervereinigung wurden 70 % aller Landesstraßen und 30 % aller Bundesstraßen auf eine Fahrbahnbreite von mindestens 5,50 m verbreitert und asphaltiert, etwa 50.000 km. Dabei wurden 12.500 km Alleen gefällt und nie wieder gepflanzt.

Wesentlich gefahrloser gestaltete sich das Leben der Alleebäume in der damaligen DDR. Da der Verkehr hier nur gering und die finanziellen Mittel für einen Straßenausbau und für Baumschnitte begrenzt waren, konnten sich die Alleebäume ohne ständige Schnitte und ohne Schädigungen im Wurzelbereich durch Baumaßnahmen prachtvoll entwickeln.
In der DDR gab es über viele Jahre keine nennenswerten Neuanpflanzungen, obwohl die landeskulturelle Bedeutung der Alleen erkannt worden war und die Bedeutung der Straßenbäume für die Holzgewinnung bis in die 1980iger Jahre anhielt.

So hieß es in den Technischen Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen kurz TGL 12097 02 aus dem Jahr1984:

„Im Rahmen der Holzerzeugung außerhalb des Waldes hat auch die Straßenbepflanzung nach wie vor große Bedeutung. Besonders auf Böschungen, an Waldrändern und auf Nebenflächen von Knotenpunkten außerhalb der Sicht¬felder sind schnellwachsende Holzarten, insbesondere Wirtschaftspappeln, zu pflanzen.“

Zur Zeit der Wiedervereinigung brachte die ehemalige DDR mit ihren wunderschönen Alleen einen landschaftsästhetischen Schatz in die neue Bundesrepublik ein.
Das Besondere an den Alleen Ostdeutschlands war nicht nur die weitgehende Vollständigkeit des Baumbestandes, sondern auch die häufig noch erhalten gebliebene tiefe Beastung über der Fahrbahn, die in besonderem Maße einen tunnelartigen Effekt verursachte.

Die Wiedervereinigung brachte auch Veränderungen in der Infrastruktur mit sich, und zwar in einem ungeheuer rasanten Tempo. Behörden und Verbände waren darauf überhaupt nicht vorbereitet. Es kam zu schwerwiegenden und nicht wieder gut zu machenden Schäden an den alten Alleen, insbesondere im Wurzelbereich, aber auch am Stamm und in der Krone der Bäume. Diese Fehler und die klare Missachtung bestehender Vorschriften für Baumaßnahmen im Bereich von Bäumen sind die Ursache für so viele Baumfällungen und die zahlreichen lückenhaften Alleen in der heutigen Zeit. Bäume wurden zunehmend nicht mehr als schön und nützlich empfunden, sondern als Hemmnis des Fortschritts und als Gefährdung der Verkehrssicherheit.

Das Ergebnis: Weniger als 20 % der alten Alleen an Bundes- und Landesstraßen sind geschlossen! Jährlich werden bspw. in Mecklenburg-Vorpommern zwischen 3000 und 4000 Alleebäume allein an Bundes- und Landesstraßen aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt! Doch es wird auch gepflanzt. 50 % des Alleenbestandes an Bundes- und Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern, das sind etwa 125.000 Bäume, wurde nach 1990 gepflanzt.

Heute müssen zwar keine Bäume als Wegmarkierung gepflanzt werden, wie es im 19 Jahrhundert notwendig war. Trotzdem sind die grünen Tunnel für uns Menschen aus kultureller und ökologischer Sicht nach wie vor von unschätzbarem Wert. Deshalb ist es nötig, dass bei jeder neuen Straßen- und Radwegeplanung die Pflanzung von Bäumen vorgesehen wird, wie es in früheren Zeiten gang und gäbe war. Denn als im 19. Jahrhundert der Handel und das Reisen mit der Postkutsche stark zunahmen, entstanden neue Wege, die vorhandenen wurden mehr genutzt und Chausseen neu gebaut. Um die Chausseen und bestehende Wege zu entwässern und zu stabilisieren und vor Bodenerosion zu schützen, wurden die Pflanzung von Straßenbäumen in die Planung der Chausseen integriert.

Gesetzlicher Alleenschutz vor 1990

Ab Mitte des 17.Jahrhunderts gabt es verschiedene Schutzvorschriften für Bäume. „Holzverwüstungen“ wurden verboten und bei Fällung eines Baumes sogar Ersatzpflanzungen mit Eiche, Buche oder Weide im Verhältnis von bis zu 1:6 verordnet.

In Mecklenburg ist der heutige Bestand vieler alter Eichen-Alleen eine Konsequenz des Befehls von Friedrich Herzog zu Mecklenburg. Er legte 1773 fest, dass „jeder Hauswirth 5 … jeder Büdner 3 junge Eichen jährlich … an den Land-Wegen … zu verpflanzen … und die ausgehenden aber durch andere zu ersetzen hat“.

Eine Verordnung aus dem Jahr 1768, die für die Umgebung der Residenz¬stadt Schwerin galt, erklärt: „…wer die Bäume an den Wegen … muthwillig verletzt oder gar abhauet; soll … mit einer schweren Geld-Busse, mit Gefängnis, harter Leibesstrafe oder dem Hals-Eisen … bestraft werden…“.

Friedrich der II. ließ 1743/44 Linden aus Hamburg kommen, um die Landstraßen um Potsdam zu bepflanzen. In einem Edikt vom 17.April 1745 schreibt er, dass er sich systematisch bemüht habe, um Berlin herum Alleen anzulegen und zu erweitern, und er verordne lebenslange Festungshaft für jegliche Beschädigung der Alleebäume. Er wies an, dass die Wege „so viel nur immer thunlich in gerader Linie“ geführt werden, „…, daß die Land-Strassen alsdenn viel besser aussehen werden, zumahlen wenn sie von beyden Seiten ausserhalb dem Graben nach dem Feldewerts mit Bäumen besetzt werden“ (LEHMANN, ROHDE 2006).

Die 1840 verfasste „Circular Verordnung an sämtliche Wege-Besichtigungs-Behörden“ im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin legte folgendes fest: „… Wenn die Sicherstellung einer in gerader Richtung fortlaufenden Straße für notwendig erkannt wird, so ist eine Baumpflanzung in der Entfernung von einer Rute rheinländisch anzu¬ordnen. Hecken sind aber zur Befriedung gefahrdrohender Stellen an Kunststraßen überall nicht anzuordnen“. Eine rheinländische Rute entspricht 3,767 Meter.

Schon in den 1930er Jahren setzte sich der Heimatbund dafür ein, dass Alleen unter Denkmalschutz gestellt werden.

Das Reichsnaturschutzgesetz von 1935 stellt „Alleen“ als „sonstige Landschaftsbestandteile“ im Einzelfall unter Schutz.

Nach 1945 hatten die Straßenbäume in der damaligen Bundesrepublik keinen Schutz und wurden auf tausenden Kilometern für eine Verbreite¬rung der Straßen gefällt.
Auch in der damaligen DDR war der Schutz der Alleen nicht gesetzlich geregelt. Allerdings gab es für alle Bäume einen sehr wirksamen Schutz durch die landesweit geltende Baumschutzverordnung über die Erhaltung, die Pflege und den Schutz der Bäume vom 28. Mai 1981.

Diese Baumschutzverordnung galt außerhalb des Waldes an öffentlichen Straßen, Wegen und Gewässern, auf öffentlichen Plätzen und auf Flächen innerhalb und außerhalb von Ortschaften einschließlich Wohn- und Erholungsgrundstücken, also praktisch überall.

Geschützt waren alle stammbildenden Gehölze mit einem Stammdurchmesser ab 10 cm gemessen in 1,30 m Höhe vom Erdboden aus, aus heutiger Sicht ein unvorstellbar umfassender Schutz von Bäumen. Mussten Bäume gefällt werden, erforderte das eine Ersatzpflanzung.

Nach Einführung des bundesdeutschen Naturschutzrechtes wurde und wird der Baumschutz, auch der Alleenschutz, in den Landesnaturschutzgesetzen der neuen Bundesländer und vereinzelt in Baumschutzsatzungen geregelt.

Gesetzlicher Alleenschutz seit 1990

»Dieses Land ist Natur, voller Schönheit und Abwechslung, von den Seen bis zur See, von Wald zu Feld, von Dorf zu Stadt. Überall erlebt man Alleen, alt und jung, kraftvoll und lückig, Dor¬ne und Säulen« - das schrieb Hans Joachim Fröhlich 1996 in »Zauber der Alleen« .

1992 hatte das Bundesverkehrsministerium das „Merkblatt Alleen“ herausgegeben. In den Grundsätzen wurden hierin der Erhalt und die Neupflanzung von Alleen als vordringliche Aufgabe der Straßenverwaltungen betont.

Ganz anders heute. In den „Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeugrückhaltesysteme“, (RPS 2009), werden Straßenbäume als nicht verformbare punktuelle Hindernisse bezeichnet. Die RPS sieht drei Möglichkeiten für den Umgang mit Hindernissen vor: die Beseitigung von Hindernissen, die Einhaltung größerer Abstände von mindestens 7,50 Meter zum Straßenrand oder Schutzeinrichtungen vor den Hindernissen.

Forderungen nach einem breiten Sicherheitsabstand zwischen Baum und Straßenrand erfordert Landerwerb, der schwierig umzusetzen und zudem teuer ist und die Instandhaltung der Straßen teurer macht. Zwangsläufig nehmen seit der Einführung der RPS (2009) immer mehr Straßenbaulastträger von einer Baumpflanzung Abstand. Zwar werden auch heute noch Straßenbäume gepflanzt, aber die regionalen Unterschiede sind sehr groß oder auf einzelne Initiativen begrenzt. Oft werden Pflanzungen zusätzlich durch Vorschriften wie Verbote einer Lückenbepflanzung oder die Beschränkung auf eine bestimmte Straßenkategorien eingeschränkt.

2010 ist in Deutschland der Schutz für Alleen als geschützte Landschaftsbestandteile ins Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen worden. In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg genießen die Alleen einen gesetzlichen Schutz, der über die bundesweit geltenden gesetzlichen Regelungen hinausgeht. In einigen Bundesländern, wie beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern, sind auch Baumreihen durch das Landesnaturschutzgesetz geschützt. Mecklenburg-Vorpommern ist zudem das einzige Bundesland, in dem Alleen auch nach der Verfassung geschützt sind.

2022 erschien erstmals eine komplette Erfassung der Alleen und Baumreihen in Deutschland. Diese wurde im Rahmen eines Projektes der Deutschen Bundesstiftung Umwelt unter Leitung von Prof. Dr. Jürgen Peters an der Hochschule für Nachhaltige Entwicklung in Eberswalde (HNEE) erstellt.

Danach gibt es in Deutschland etwa 20.000 km Alleen und 73.000 km Baumreihen. Die Zahlen sind ohne Wald- und Siedlungsbereiche und ohne die Stadtstaaten. Brandenburg ist mit 4.500 km Alleen und etwa 10.600 km Baumreihen das alleenreichste Bundesland gefolgt von Mecklenburg-Vorpommern mit etwa 4.150 km Alleen und 10.400 km Baumreihen.

Die Studie zeigt, dass es 7.500 km Allen weniger als noch von Lehmann und Rohde 2006 geschätzt, nachzulesen in dem Buch „Alleen in Deutschland“. Es wurden von der HNEE aber wesentlich mehr Baumreihen kartiert. Wir nehmen an, dass viele Baumreihen ursprünglich Alleen waren, bei denen inzwischen eine Baumreihe durch den Ausbau der Straßen gefällt wurde.

Deutlich wird der Verlust von Alleen in Deutschland. Innerhalb von nur 17 Jahre sind fast 30 Prozent der Alleen verschwunden! Regionale Unterschiede sind gravierend.
Die Erhaltung der Alleen erfordert ein Umdenken bei den Verkehrssicherheitsprogrammen. Vorsicht und Verantwortung des Einzelnen müssen mehr in den Vordergrund rücken. Das bedeutet, sich von der “fehlerverzeihenden Straße”, die die Fahrer aus der Verantwortlichkeit entlässt, zu einem Konzept des “ruhigen und rücksichtsvollen Fahrens” zu bewegen.

Besonders wirksam, um Unfälle am Baum zu verhindern, sind Reduzierung der Geschwindigkeit und deren Kontrolle. Das hat ein Pilotprojekt in Niedersachsen 2016 eindrucksvoll bewiesen. Trotzdem wird diese Maßnahme in den meisten Bundesländern kaum in Betracht gezogen.

Mitte 2016 zog der damalige Verkehrsminister Niedersachsens, Olaf Lies, Zwischenbilanz: Auf den insgesamt 308 Untersuchungsstrecken mit Tempo 70 km/h oder 80 km/h ist die Zahl der Unfälle mit Toten um durchschnittlich 8,4 % gesunken und die Zahl folgenschwerer Unfälle ging um ein Drittel zurück. Trotzdem beendete das Land diesen Modellversuch. Seit Juli 2018 darf in Alleen wieder 100 km/h gefahren werden. Im Alleenland Brandenburg jedoch dürfen Autofahrer nach einem Runderlass der beiden brandenburgischen Ministerien für Infrastruktur und Inneres auf vielen Alleen nur noch 70, statt wie höchstens 80 oder 100 Stundenkilometer schnell fahren.

Auf den Umweltministerkonferenzen 2008, 2016 und 2021 wurden Anträge zur Anpassung von Regelwerken im Straßenbau gestellt. Ziel sollte der Erhaltung und vereinfachten Neuanpflanzung von Straßenbäumen und Alleen sein.

Im Oktober 2017 wurde als Reaktion auf diese Forderungen eine Gruppe zur Erarbeitung eines Merkblattes „Bäume an Straßen“ unter dem Dach der FGSV und der FLL gegründet. Der BUND ist beteiligt. Das Merkblatt wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt werden können.

2022 behandelte die Verkehrsministerkonferenz die Anpassung von Regelwerken im Straßenbau (u. a. RPS/2009) mit dem Ziel der Erhaltung und vereinfachten Neuanpflanzung von Straßenbäumen und von Alleen. Die Verkehrsministerkonferenz sieht das große Potential der Alleen und Straßenbäume, einen noch größeren Beitrag zum Klimaschutz, Biodiversität, Vernetzung und etc. zu leisten. Daher wird das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) gebeten, künftig in Verbindung mit der kontinuierlichen Fortschreibung und Anpassung der technischen Regelwerke an dem Stand der Technik die Aspekte des Alleenschutzes stärker als bisher zu berücksichtigen. Das Merkblatt „Bäume an Straßen“ soll diesem Beschluss gerecht werden.

Mit diesem Beschluss bekommt die Arbeit an diesem Merkblatt eine ganz neue, positive Ausrichtung.

Der Schutz der Alleen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Für die Anpassung der Rahmenbedingungen ist politischer Wille notwendig, der von Politikern, Verbänden sowie von den Straßenbau- und Umweltbehörden eingefordert werden muss. Dazu gehört auch eine groß angelegte gut organisierte Öffentlichkeitsarbeit.

Für einen erfolgreichen Erhalt der Alleen sind folgenden Maßnahmen erforderlich:

  • Für Alleen und Baumreihen sollte es einen spezialgesetzlichen Schutz in den Landesnaturschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer geben.
  • Jeder gefällte Baum muss mit mindestens drei Straßenbäumen kompensiert werden. Dabei sollte die Pflanzung von mindestens zwei Bäumen verpflichtend sein und die Möglichkeit des finanziellen Ausgleichs für den dritten Baum, etwa durch Einzahlung in einen Alleenfonds, bestehen.
  • Ersatz- und Neuanpflanzungen müssen so ausgewählt werden, dass sie einerseits dem Klimawandel möglichst gut standhalten und andererseits auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
  • Ein Alleenfonds sollte für die Unterstützung der Kommunen bei der Pflege und Neuanlage von Alleen eingerichtet werden.
  • Regionale Alleenentwicklungskonzepte sind für eine gute Planung von finanziellem und personellem Aufwand für die Pflanzung und Pflege von Alleen notwendig.
  • Die Verantwortlichen für Baumschutz und Baumpflege müssen kontinuierliche aus- und weitergebildet werden.

Die Bevölkerung muss in die Entscheidung bei Pflanzung neuer Alleen mit eingebunden werden, um die Akzeptanz und die Fürsorge für Alleen zu erhöhen.

Alleenschutz­gemeinschaft e.V.

Kontakt:

Alleenschutzgemeinschaft e.V.
Postfach 1129
14533 Kleinmachnow
info@alleenschutzgemeinschaft.de

Vorstand:

Cornelia Behm (Vorsitzende)

Katherina Dujesiefken (stellvertretende Vorsitzende)

Knut Gerschau (stellvertretender Vorsitzender)

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